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◆ Teil X · Recht / Organisation KAP. X.1

Recht, Notkompetenz & Organisation

Kernbotschaft: Fachlich richtig heißt auch rechtlich sauber. Kompetenzgrenzen, Einwilligung und strukturierte Triage entscheiden mit — nicht nur die Medizin.
SanG (Österreich)MANV / TriageStand: Juli 2026

◎ Lernziele

  • die österreichischen Notfallkompetenzen (NKA/NKV/NKI) und ihre Grenzen kennen.
  • Grundlagen von Einwilligung, Patientenverfügung und Dokumentation anwenden.
  • beim MANV strukturiert triagieren (Sichtungskategorien).
1 Notfallkompetenzen (Österreich, SanG)
KompetenzInhaltAufbau
NKA — ArzneimittelApplikation definierter NotfallmedikamenteNotfallsanitäter + Zusatzmodul
NKV — Venenzugang & Infusionperiphere Venenpunktion, Infusion kristalloider Lösungenbaut auf NKA auf
NKI — Beatmung & Intubationendotracheale Intubation/Beatmungbaut auf NKA + NKV auf

Die Kompetenzen bauen aufeinander auf und sind zeitlich befristet (Rezertifizierung). Details/Arzneimittellisten nach aktueller Rechtslage & Dienstanweisung. In Deutschland analog: Notfallsanitäter-Kompetenzen (NotSanG) & regelhafte SOP/„Pyramidenprozess".

2 Einwilligung, Verfügung & Dokumentation

Einwilligung

  • Behandlung setzt Einwilligung des einwilligungsfähigen Patienten voraus
  • Bei Bewusstlosigkeit/akuter Gefahr: mutmaßliche Einwilligung (Lebensrettung)
  • Ablehnung durch einwilligungsfähige Person respektieren (Aufklärung/Doku)

Verfügung & Doku

  • Patientenverfügung/DNR beachten, wenn gültig & eindeutig vorliegend
  • Im Zweifel/Unklarheit: zugunsten des Lebens handeln
  • Lückenlose Dokumentation (Zeiten, Befunde, Maßnahmen, Anordnungen)
3 MANV & Triage
KategorieBedeutungPriorität
SK I — rotakute vitale BedrohungSofortbehandlung
SK II — gelbschwer verletzt, aufschiebbardringend, aber wartefähig
SK III — grünleicht verletztspätere Behandlung
SK IV — blauohne Überlebenschance/abwartendbetreuend (situationsabhängig)
tot — schwarzverstorben

Prinzip der Sichtung

  • Ziel: möglichst vielen das Überleben sichern (nicht Einzelmaximaltherapie) — schnelle, wiederholte Sichtung (z. B. START/mSTaRT).
  • Nur lebensrettende Sofortmaßnahmen während der Sichtung (z. B. Blutstillung, Atemweg/Lagerung).
4 Pitfalls, Retrieval & Take-Home

RED FLAGS

  • Maßnahmen außerhalb der eigenen Kompetenz ohne Anordnung/Delegation
  • Gültige Patientenverfügung ignoriert — oder unklare „Verfügung" als bindend angenommen
  • MANV: Einzelfall-Maximaltherapie statt strukturierter Sichtung

✎ Recall

Reihenfolge der Notfallkompetenzen (AT)?
NKA (Arzneimittel) → NKV (Venenzugang/Infusion) → NKI (Beatmung/Intubation) — bauen aufeinander auf, befristet.
Grundprinzip der MANV-Triage?
Möglichst vielen das Überleben sichern; schnelle, wiederholte Sichtung (SK I–IV), nur lebensrettende Sofortmaßnahmen.

TAKE-HOME

  • Innerhalb der eigenen Kompetenz handeln (NKA/NKV/NKI), sonst Anordnung/Delegation.
  • Einwilligung/Verfügung beachten; im Zweifel zugunsten des Lebens; sauber dokumentieren.
  • MANV: strukturierte Sichtung (SK I–IV) statt Einzelmaximaltherapie.
Quellen & Stand: Sanitätergesetz (SanG, Österreich, §§ 9–12); NotSanG (Deutschland); MANV-/Sichtungskonzepte (START/mSTaRT). — Hinweis: aktuelle Rechtslage, landesspezifische Regelungen & Dienstanweisung sind maßgeblich.
Wichtiger Hinweis: STATUS3 dient der Aus- und Fortbildung und ist keine verbindliche Handlungsanweisung. Maßgeblich sind die aktuelle Leitlinie, die ärztliche Anordnung und die gültige lokale SOP. Dosierungen und Algorithmen sind vor jeder Anwendung zu prüfen. Die Nutzung erfolgt in eigener fachlicher Verantwortung. Stand dieses Kapitels: Juli 2026.